Verordnung
Behandlung bei Kindern
Am Anfang steht das Erstgespräch mit den Eltern. Das Erstgespräch dient dazu, eine genaue Anamnese und Diagnostik zu erheben. Des weiteren werden der Praxisablauf und die Therapieziele mit Ihnen besprochen. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte das U-Heft und ggf. Befunde/Berichte vom SPZ, Zentrum für Frühförderung und anderen therapeutischen Einrichtungen mit.
Zum Erstgespräch muss eine gültige ärztliche Verordnung vorliegen.
Liegt keine Verordnung zum Zeitpunkt des Erstgespräches vor, müssen wir leider den Termin verschieben.
Bei Unsicherheiten können Sie uns gerne telefonisch unter 0221/68 00 95 56 kontaktieren.