Zuzahlungen

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit. Bei privat versicherten Patienten übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.

Die Zuzahlung wird direkt im Auftrag der Krankenkasse bei mir in der Praxis bar gegen Quittung erhoben.

Liegt ein Befreiungsausweis vor, entfällt die Zuzahlung.